Jugendordnung
Die Jugendordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung des
Paddelsport Münster von 1923 e.V. am 6.1.1973 angenommen.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des Paddelsport Münster von 1923 e.V. sind alle Jugendlichen sowie
alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiter.
§ 2 Aufgaben
Die Jugendabteilung des Paddelsport Münster von 1923 e.V. führt und verwaltet sich selbständig und
entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel nach Maßgabe der Satzung und nach den
Regeln der Gemeinnützigkeit.
Aufgaben der Jugendabteilung des Paddelsport Münster von 1923 e.V. sind unter Beachtung der
Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates :
a. Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b. Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und
Lebensfreude
c. Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der
modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche
Zusammenhänge
d. Entwicklung neuer Formen des Sports und der Bildung
e. Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
f. Pflege der internationalen Verständigung
§ 3 Organe
Organe der Jugend des Paddelsport Münster von 1923 e.V. sind:
-
der Vereinsjugendtag
-
der Vereinsjugendausschuss
§ 4 Vereinsjugendtag
Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend
des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen Mitgliedern und aus allen innerhalb der Jugendabteilung
gewählten und berufenen Mitarbeitern.
a. Aufgaben der Jugendtage sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendausschusses
- Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltplanes der Jugend
- Wahl des Jugendausschusses
- Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen (Kreis, Stadt, Bezirk, Gau), zu denen
Delegationsrecht besteht
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
b. Der ordentliche Jugendtag findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom
Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge per E-Mail
einberufen. Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendtages oder
eines mit mindestens 50% Stimmen gefassten Beschlusses des Jugendausschusses oder eines
Beschlusses des Vereinsvorstands muss ein außerordentlicher Jugendtag innerhalb von zwei
Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
c. Der Jugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste
stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die
Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.
Außerdem ist der Jugendtag nur dann beschlussfähig, wenn die Anzahl der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder, die nicht zum Jugendausschuss gehören, mindestens um eins
grösser ist als der Jugendausschuss.
d. Der Vereinsvorstand ist zum Jugendtag einzuladen, hat aber, soweit nicht jugendlich, kein
Stimmrecht sondern nur Rederecht.
e. Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Jugendlichen und die gewählten und berufenen Mitarbeiter haben je eine nicht übertragbare
Stimme.
§ 5 Vereinsjugendausschuss
a. Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
-
dem/der 1. JugendwartIn
-
dem/der 2. JugendwartIn
-
sowie zwei Jugendvertretern/Jugendvertreterinnen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch Jugendliche sind.
-
Zusätzlich können als BeisitzerInnen auch Personen mit speziellen Funktionen gewählt werden.
b. Der Vorsitzende des Jugendausschusses vertritt die Interessen der Jugend nach innen und außen.
c. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden vom Jugendtag für ein Jahr gewählt.
Sie bleiben bis zur Neuwahl des Jugendaussschusses im Amt.
d. In den Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
e. Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung,
der Beschlüsse der Vereinsjugendtage sowie der Wettkampfordnung des Fachverbandes. Der
Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag und dem Vorstanddes Vereins gegenüber verantwortlich.
f. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des
Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
g. Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten. Er entscheidet über die Verwen- dung
der der Jugendabteilung zufließenden Mittel. Er ist für alle Ausgaben dem Jugendtag
gegenüber verantwortlich.
h. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Unterausschüsse bilden, ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Jugendausschusses.
§ 6 Kassenprüfung
Die Prüfung der Jugendkasse liegt in der Verantwortung der Vereins-Kassenprüfer. Die Satzungsregeln zu den Aufgaben und
Befugnissen der Kassenprüfer gelten analog für die Jugendkasse. Der Vereinsvorstand gem. §26 BGB ist berechtigt, vom Jugendausschuss innerhalb von 3 Wochen
den letzten Kassenbericht sowie eine vollständige Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie der offenen Ansprüche
und Verpflichtungen der Jugendabteilung seit dem letzten Kassenbericht zu verlangen. Geschäfte mit vermutetem Verstoß gegen Satzungsbestimmungen oder die
Regeln der Gemeinnützigkeit kann er untersagen bzw. die Rückabwicklung dieser Geschäfte anordnen.
§ 7 Wettkampfordnung
Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Wettkampfordnungen des Fachverbandes.
§ 8 Ordnungsänderung
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem
speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von
mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten, ferner der
Zustimmung des Vereinsvorstandes.
-
Angenommen auf der Jahreshauptversammlung des PSM am 6.1.1973
-
Änderung bestätigt durch den PSM-Vorstand auf der Sitzung am 22.4.1998
-
Änderung durch den außerordentlichen Vereinsjugendtag am 10.04.2013 und bestätigt durch die Jahreshauptversammlung im Jahr 2013
-
Änderung bestätigt durch den PSM-Vorstand auf der Sitzung am 15.2.2016
-
Änderung durch den außerordentlichen Vereinsjugendtag am 7.9.2024 und bestätigt durch den PSMVorstand auf der Sitzung
am 1.10.2024