Schutzkonzept


für den Kinder- und Jugendbereich

des Paddel Sport Münster von 1923 e.V.

 

I. Zielsetzung des Schutzkonzeptes
Der Paddel Sport Münster setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder ein. Wir
beugen in unserem Verein Grenzverletzungen, Missbrauch und jegliche Art von
Gewalt vor. Besonders die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen schützen wir
vor Gewalt jeglicher Art.
Grenzüberschreitungen und Gewalt machen wir potenziellen Täter*innen in
unserem Verein so schwer wie möglich. Bei Übergriffen sehen wir hin und
handeln gemäß dem nachfolgend beschriebenen Konzept konsequent.


II. Grundlagen des Schutzkonzeptes
In unserem Verein wird eine Kultur der Achtsamkeit praktiziert, die darauf abzielt,
ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen. Konflikte
werden stets verbal gelöst, um eine respektvolle und konstruktive Kommunikation
zu fördern. Besonders wichtig ist es uns, dass von Gewalt Betroffene ermutigt
werden, über ihre Erfahrungen zu sprechen und Unterstützung zu suchen.
Dieses Schutzkonzept dient dazu, Gewalt und Grenzüberschreitungen vorzubeugen
und potenzielle Täter*innen abzuschrecken. Es bietet Handlungssicherheit für alle
im Verein Mitwirkenden und schafft klare Strukturen und Abläufe, die das Wohl und
die Sicherheit jedes Einzelnen gewährleisten.
Unser Schutzkonzept steht in unmittelbarem Einklang mit unserer Satzung sowie
der Bootshausordnung des Vereins und stärkt somit das Fundament unseres
gemeinsamen Miteinanders.


III. Definition von grenzüberschreitendem Verhalten
Ein grenzüberschreitendes Verhalten liegt nach unserem Verständnis dann
vor, wenn in einem der nachfolgenden Bereiche Gewalt ausgeübt wird. Eine
Grenzverletzung bedeutet einen Missbrauch des Vertrauens- und
Abhängigkeitsverhältnisses.


Wir unterscheiden verschiedene Formen:

  • Physische Gewalt, wie Schläge, Tritte, Bisse, fester Zupacken als erforderlich, absichtliches Kentern usw.
  • Psychische oder verbale Gewalt, wie ignorieren, einschüchtern, beschimpfen, drohen, erniedrigen, bloßstellen, kränken, sexuelle Kommentare usw.
  • Strukturelle Gewalt, wie fehlende Mitentscheidung, über andere herziehen, Mobbing, Hilfe verweigern usw.
  • Sexualisierte Gewalt ist jegliche Handlung, die an, vor oder gegenüber Personen vollzogen wird und beeinflussend, verändernd und/oder schädigend wirkt. Der/Die Täter*in (erwachsen, jugendlich oder auch ein Kind) nutzt eine Machtposition/Abhängigkeit aus, um das Gegenüber zu demütigen. Dies schließt sowohl sexuelle Erregung und/oder Befriedigung von sich selbst oder dem Gegenüber als auch verbale, schriftliche und visuelle (Körper-)Kontakte mit ein.

In der Regel stehen Täter*in und Betroffene in einem Vertrauensverhältnis mit
vermehrter Macht auf Seiten der Täter*innnen und einer erhöhten Abhängigkeit der
Betroffenen.


IV. Handlungsleitfaden
Aus der so beschriebenen Zielsetzung und der daraus abgeleiteten Definition
grenzüberschreitenden Verhaltens ergibt sich für uns folgender
Handlungsleitfaden:


1. Schutzvereinbarung als Präventionsmaßnahme


Zur Prävention von Grenzüberschreitungen in jeglicher Form ergreifen wir
folgende Schutzmaßnahmen und verpflichten uns, diese einzuhalten. Eine
Grundlage dafür ist ein transparentes Vorgehen in allen Bereichen.


Respektvoller Umgang
Wir achten in unserer Haltung, (Umgangs-) Sprache und unserem Handeln auf
Respekt, unabhängig von Geschlecht, Sexualität, Aussehen, Alter oder ethnischer
Zugehörigkeit. Sexistische, gewalttätige, beleidigende oder diskriminierende
Äußerungen werden nicht toleriert. Dies gilt auch für Cyber Mobbing. Wir schreiten

aktiv bei solchen Grenzverletzungen ein und holen uns Unterstützung beim Vorstand

ein, wenn Ermahnungen nicht ausreichen.


Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (im Training oder zum Trösten
in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht sein
und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Dabei ist zu
beachten, dass die Grenzen individuell sind.


(Sexuelle) Beziehungen
Zwischen Kindern oder Jugendlichen mit Menschen in Machtpositionen
(Übungsleiter*innen, Betreuer*innen sowie Vorstände) ist aufgrund des Machtgefälles
eine (sexuelle) Beziehung nicht gestattet, auch wenn junge Sportler*innen trotzdem für
sie “schwärmen” oder eine engere Beziehung eingehen möchten.


Hilfestellung
Körperkontakt wird nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung nach
Erklärung und Zustimmung geleistet.


Verletzung
Körperkontakt wird nur für die Dauer der Versorgung der Verletzung geleistet. Die
Notwendigkeit und Art und Weise der Versorgung wird erklärt.


Duschen, Umkleiden
Es wird kein Duschzwang ausgesprochen. Trainer/Übungsleiter:innen ziehen sich
nicht um oder duschen gleichzeitig im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen.
Sollten die Kinder Hilfe beim Duschen, Umkleiden brauchen und die
Erziehungsberechtigten sind zur Hilfe nicht anwesend, wird im Vorfeld mit einem
Erziehungsberechtigten und dem Kind besprochen, was und wie geholfen werden
darf und muss, z.B. beim Anlegen der Schwimmweste oder des Neoprenanzuges.


Training
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“
eingehalten. Zudem wird den Erziehungsberechtigten im Vorfeld mitgeteilt, dass ein
Einzeltraining stattfindet.


Vereinsfahrten
Da bei Vereins-, Bezirks-/Verbandsfahrten die Umkleidesituation v.a. im
Gelände stattfindet, empfehlen wir Ponchos beim Wechsel der Kleidung.


Fahrten und Fahrgemeinschaften
Bei Vereinsfahrten oder zu den Ein- und Ausstiegstellen kommt es zu
wechselnder Besatzung in den Fahrzeugen, ggf. auch zu Einzelfahrten mit
Kindern und Jugendlichen. In diesem Fall sollte der Fahrer einem
Vereinsmitglied das Ziel, Dauer und die Anzahl oder die Namen der
Kinder/Jugendlichen mitteilen.


Übernachtung

Trainer/ Übungsleiter:innen übernachten nicht in Zimmern/ Zelten gemeinsam mit
Kindern und Jugendlichen. Bei Übernachtungen in Bootshäusern sind immer
mindestens zwei Trainer/Übungsleiter:innen und/oder Erziehungsberechtigte oder
aufsichtsführende Vereinsmitglieder anwesend.


Geheimnisse
Trainer/Übungsleiter:innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine
Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein/e Trainer/Übungsleiter:in mit einem Kind
bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. *Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden
durch Trainer/Übungsleiter:innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke
gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer/Übungsleiter:innen
abgesprochen ist.


Vereinsgelände und Bootshaus
Da das Bootshausgelände leicht zu betreten ist, sollten unbekannte Personen von
Mitgliedern angesprochen werden. Auch sollten alle Türen beim Verlassen des
Bootshauses und des Geländes verschlossen sein. Der Bootshausschlüssel darf
nicht an vereinsfremde Personen weitergegeben werden.


Veröffentlichungen von Text, Bild und Videomaterial
Beiträge sowie Kommentare, Fotos und Videos werden erst nach wohlüberlegter
sorgfältiger Abwägung im Sinne des vorliegenden Konzeptes veröffentlicht.
Persönliche Informationen, Fotos oder Videos über andere Personen werden nur mit
Zustimmung der jeweiligen Betroffenen veröffentlicht.


Private Kontakte zu Kindern und Jugendlichen
Die Kontaktaufnahme außerhalb von Themen, die den Sport und die
Trainingsorganisation oder die außersportliche (ehrenamtliche) Arbeit betreffen, ist in
keiner Weise gestattet. Insbesondere wenn Kontaktdaten, wie Telefonnummern, EMail-
Adressen oder Social-Media-Profile ausgetauscht wurden, werden diese nicht für
eine private Kontaktaufnahme genutzt.


Kinder und Jugendliche stark machen
Wir unterstützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in ihrem Aufwachsen
und bieten aktive, altersgerechte Unterstützung an, damit sie lernen “Nein!” zu sagen,
Selbstbewusstsein aufzubauen und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Beispielsweise
werden beim Training situationsbedingt Themen zur Prävention wie Machtstrukturen
thematisiert und potenziell grenzverletzende Vorfälle gemeinsam hinterfragt.


Transparenz der Regelungen
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen
abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainer*in/Übungleiter*in
abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine
Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der
vereinbarten Schutzvereinbarung.


Qualitätssicherung
Um dieses Konzept jederzeit aktuell zu halten, Anregungen einzubeziehen und die
Qualität unserer sportlichen und außersportlichen Arbeit hochzuhalten, wird einmal
im Jahr bei einer Vorstandssitzung das Schutzkonzept besprochen.


Hinweis zum Schutzkonzept
Der Handlungsleitfaden ist für die Vereinsarbeit gemacht. Private und schulische
Veranstaltungen bleiben privat oder in Verantwortung der Schule.

 


2. Voraussetzung für alle, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind


Wir freuen uns über alle, die uns in unserer Vereinsarbeit unterstützen. Um aber
auch in diesem Bereich konsequent und nachhaltig Präventionsarbeit betreiben
zu können, verpflichten wir uns zu folgendem Vorgehen:


Alle Trainer/Übungsleiter:innen, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig
sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis
muss spätestens drei Monate nach persönlicher Ansprache vorliegen. Das
Führungszeugnis muss bei Erlangen oder der Verlängerung des
Übungsleiterscheins neu vorliegen. Die Vorlage des Führungszeugnisses ist eine
Bringschuld und wird dem 1. Jugendwart vorgelegt. Der Jugendwart hat dies
dem Vorstand zu zeigen. Alle anderen Mitglieder/Eltern/Helfer, die im kinderund
jugendnahen Bereich des Vereins tätig sind, müssen einen Ehrenkodex und
diese Schutzvereinbarung unterzeichnen.
Vereinsmitarbeiter*innen, insbesondere Trainer*innen im kinder- und jugendnahen
Bereich müssen regelmäßig an Schulungen zur Gewaltprävention teilnehmen. Das
ist wichtig zur Sensibilisierung für Grenzverletzungen. Oft sind sie die ersten
Ansprechpartner für Kinder oder Jugendliche.

 


3. Maßnahmen bei Vorfällen - Notfallplan


Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder
sexualisierter Gewalt berichtet, jemand Vermutungen oder einen konkreten Verdacht
äußert oder wenn ein berechtigter Verdacht besteht, halten wir uns an die folgenden
Schritte:


a. Zuhören und ernst nehmen
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen.
Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn
der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst.
Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.


b. Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären
Behandle das Gespräch vertraulich, aber mache deutlich, dass Du Unterstützung
und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersangemessen mit ein und informiere ihn/sie
über Dein weiteres Vorgehen.


c. Sachverhalt dokumentieren
Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder
gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen
überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen, und dokumentiere
entsprechende Anhaltspunkte.


d. Rat und Unterstützung holen
Wende Dich an eine Vertrauensperson, und an den Vorstand oder Ehrenrat oder eine
andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt
ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten
Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen
informiert werden müssen.


e. Folgende Beratungsstellen können Dir weiterhelfen


Stadtsportbund Münster
Thomas Lammers
Regionalkoordinator PSG, Fachkraft für Jugendarbeit
Tel. 0251 38347647
E-Mail: t.lammers@ssb.ms

 

Marisa Kleinitzke
Fachkraft Prävention
Tel.: 0251 / 383476-48
E-Mail: m.kleinitzke@ssb.ms

 

Beratungsstelle beim Landessportbund NRW
Dorota Sahle
Tel. 0203 7381-847
E-Mail: Dorota.Sahle@lsb-nrw.de

 


Fachberatungsstellen in Münster:


Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.V.

www.kinderschutzbundmuenster.de
Telefon: (0251) 4 71 80
info@kinderschutzbund-muenster.de


Zartbitter Münster e.V.
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene
www.zartbitter-muenster.de
Telefon: 0251/4140555
info@zartbitter-muenster.de


DRK-Kreisverband Münster e. V.
Ärztliche Kinderschutzambulanz
Tel: 0251 - 418 54 0
kinderschutzambulanz@DRK-muenster.de
www.DRK-muenster.de


zuständige Behörden in Münster:
Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30 48153 Münster
Tel. 02 51/4 92-56 01
Fax 02 51/4 92-77 30
jugendamt@stadt-muenster.de

 


Notfallplan

 

 

f. Beachte allgemein
Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an.
Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte*n. Bringe nichts an die
Öffentlichkeit. Grundsätzlich gilt im Zweifel: Kinderschutz vor Täter:innenschutz. Hole
Dir Hilfe und Unterstützung. Du bist nicht allein.


g. Vertrauenspersonen / Ansprechpartner*innen im Verein
Bei konkreten Verdachtsfällen stehen die folgenden Vertrauensperson:en zur
Verfügung:


1. der Vorstand

2. der Ehrenrat

3. Weitere Ansprechpersonen zur Gewaltprävention und in Verdachtsfällen gehören
nicht dem Vorstand an, um unklare Rollen zu vermeiden. Sie hören potentiell
betroffenen Vereinsmitgliedern gut zu, nehmen sich Zeit und vermitteln Hilfsangebote.
Sie haben Kenntnisse im Bereich Gewaltprävention und -intervention. Bei
Vereinsversammlungen sowie bei den Kindern und Jugendlichen des Vereins stellen
sie sich als Ansprechpartner vor.

  • Wolfgang Werminghause psm-wolfgang@xwer.de
  • Ela Werminghausen psm-ela@xwer.de

 

 

Dokumentationsbogen über eine Beobachtung / Mitteilung
(Wenn mehrere Personen unterschiedliches berichten möchten, füllt bitte jede Person einen eigenen Bogen aus!)


Ich habe beobachtet oder vermute, dass ein Schutzbefohlener Opfer von Gewalt geworden ist.

Oder: Ein Schutzbefohlener berichtet mir von Gewalt.


Wer schreibt diese Dokumentation? ………………………………………………………………..
(Vorname und Nachname)
Wann habe ich das aufgeschrieben? ……………………………………………………………….
(Datum und Uhrzeit)
Was ist der Zeitpunkt, über den ich berichte? ……….…………………………………………….
(Datum und Uhrzeit)
Ortsangabe zu dem, was ich berichte: ……………………………………………………………
(Adresse, ggf. Raum oder genauere Bezeichnung des Ortes)


Was habe ich beobachtet oder was hat ein Schutzbefohlener mir mitgeteilt?

(nur tatsächliche Beobachtungen, tatsächliche Aussagen, möglichst wörtlich; keine Deutungen, Vermutungen, Interpretationen u.ä.)
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
Mit wem habe ich meine Beobachtung besprochen?
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
Muss etwas zum sofortigen Schutz des Schutzbefohlenen unternommen werden?

Oder: Was wurde bereits unternommen?
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
Was ist mein nächster Schritt? (mögliche Optionen)
□ Ich beobachte die Situation weiter und dokumentiere sie weiter.
□ Ich informiere die Ansprechpersonen des Paddel Sport Münster.
□ Ich berate mich mit der zuständigen Präventionsfachkraft.
□ Ich informiere den Vorstand/ Ehrenrat, damit er die nötigen weiteren Schritte veranlasst
und übergebe damit meine Verantwortung.
□ …………………………………………………………………………………………

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Download für den Dokumentationsbogen über eine Beobachtung/Mitteilung
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